Landarztquote und
Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst
FAQs
Was ist die „Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)-Quote“?
Mit der durch das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG) geschaffenen ÖGD-Quote werden pro Jahr bis zu 1% aller an bayerischen Fakultäten zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze an Studienbewerberinnen und -bewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vorweisen.
Dieses besondere Interesse wird durch die vertragliche Verpflichtung bekundet, nach Abschluss des Studiums und einer ärztlichen Berufserfahrung von 18 Monaten, unverzüglich eine Tätigkeit im ÖGD aufzunehmen und dort die Weiterbildung im Gebiet öffentliches Gesundheitswesen vollständig abzuschließen, sowie für eine Dauer von mindestens zehn weiteren Jahren vollständig und ausschließlich im ÖGD in Bayern tätig zu sein.
Alternativ besteht die Möglichkeit nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums, nach Absprache mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Weiterbildung zum Facharzt für Psychatrie und Psychotherapie oder zum Facharzt der Rechtsmedizin zu durchlaufen um anschließend hauptberuflich im gerichtsärztlichen Dienst tätig zu werden.
Für die Zulassung über die ÖGD-Quote gelten andere Kriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren zum Studium der Humanmedizin über die Stiftung für Hochschulzulassung.
Warum gibt es die ÖGD Quote?
Die Gesamtzahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern ist in den letzten Jahren um ein Drittel zurückgegangen. Daher besteht ein Bedarf an Ärztinnen und Ärzten im ÖGD, der sich durch Renten- und Ruhestandseintritte noch verschärfen wird. Eine Zunahme der Aufgaben beim Schutz der Bevölkerung vor Infektionsgefahren und zusätzlich zu besetzende Stellen im Rahmen der Umsetzung des bundesweiten Pakts für den ÖGD aus dem Jahr 2020 erhöhen aktuell den Personalbedarf im ÖGD weiter.