Landarztquote und
Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst
FAQs
Was ist die „Landarztquote“?
Mit der durch das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG) geschaffenen Landarztquote werden bis zu 8 % aller an bayerischen Fakultäten pro Jahr zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze vorab für Studienbewerberinnen und -bewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum bekunden.
Dieses besondere Interesse wird durch die vertragliche Verpflichtung bekundet, sich nach Abschluss des Studiums als Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin (NEU ab WS 2025/2026) in Bayern weiterzubilden und nach Erwerb des Facharzttitels in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet in Bayern für einen Zeitraum von zehn Jahren als niedergelassener oder angestellter Arzt oder Ärztin hausärztlich tätig zu sein.
Für die Zulassung gelten andere Kriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren zum Studium der Humanmedizin über die Stiftung für Hochschulzulassung.
Die Zulassung zum Studium erfolgt ausschließlich an Universitäten in Bayern. Bei der Vergabe der Studienplätze werden die Universitäten Ihrer Wahl in der Reihenfolge berücksichtigt, die Sie bei der Bewerbung angegeben haben. Die Zuteilung der verfügbaren Studienplätze richtet sich nach dem Platz in der abschließenden Rangliste. Je weiter oben Sie in der Rangliste sind, desto wahrscheinlicher können Sie der Wunschuniversität zugeteilt werden.
Sie können an allen fünf bayerischen Universitäten studieren, an denen das Studium der Humanmedizin angeboten wird. Diese sind
- Universität Augsburg
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg
- Universität Regensburg sowie Universität Regensburg/Medizincampus Niederbayern
- Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg/Medizincampus Oberfranken, Bayreuth und
- Ludwig-Maximilians-Universität München/Technische Universität München.
Bitte beachten Sie, dass als Studierende der Universität Regensburg/Medizincampus Niederbayern voraussichtlich im 7. Semester und somit im vierten Studienjahr ein Ortswechsel von Regensburg an den Medizincampus Niederbayern stattfindet. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.uni-regensburg.de.
Als Studierende der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg/Medizincampus Oberfranken, Bayreuth findet der Ortswechsel von Erlangen nach Bayreuth bereits im dritten Studienjahr und somit zum 5. Semester statt. Weitere Informationen finden Sie unter https://klinikum-bayreuth.de.
Warum gibt es die Landarztquote?
Die Landarztquote dient dazu, die ärztliche Versorgung in Bayern in den Regionen zu sichern, die unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht sind (= Bedarfsgebiete). In ländlichen Regionen in Bayern ist der Mangel unter anderem an Hausärztinnen und Hausärzten bereits heute spürbar. Von 9.300 niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten haben bereits 35,2 Prozent das 60. Lebensjahr überschritten.
Die Landesregierung unternimmt alles dafür, um die hausärztliche Versorgung in unterversorgten Regionen langfristig zu sichern. Die Landarztquote ist hierbei ein wirksamer Ansatzpunkt, um den zu erwartenden Ärztemangel im ländlichen Raum entgegenzutreten, indem eine weitere Zulassungsmöglichkeit für Bewerber mit besonderer fachlicher und persönlicher Eignung für die hausärztliche Tätigkeit geschaffen wird.
Wo kann ich als Landarzt oder Landärztin eingesetzt werden?
Wo genau Sie nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums und der Facharztweiterbildung als Landärztin oder Landarzt eingesetzt werden, können wir Ihnen zum heutigen Zeitpunkt leider noch nicht sagen. Fest steht, dass Sie in einem Gebiet mit drohender oder bereits bestehender Unterversorgung eingesetzt werden. Die Festlegung, welche Städte, Gemeinden oder Regionen unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht sind – sogenannte Bedarfsgebiete1 – fußt auf der Versorgungssituation und der Bedarfsplanung der entsprechenden Stadt, Gemeinde oder Region. Die Bedarfsplanung regelt, wie viele Ärzte in bestimmten Regionen – sog. Planungsbereichen – zugelassen werden können. Sie soll Patienten einen gleichmäßigen Zugang zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ermöglichen. Unterversorgung ist dann anzunehmen, wenn der Versorgungsgrad in einem Planungsbereich unter 75 Prozent im hausärztlichen Bereich oder unter 50 Prozent im fachärztlichen Bereich liegt. Von drohender Unterversorgung wird gesprochen, wenn zwar noch keine Unterversorgung besteht, diese jedoch beispielsweise aufgrund der Altersstruktur der dort tätigen Ärztinnen und Ärzte zukünftig zu erwarten ist.
Dementsprechend kann sich die Bedarfsplanung und Versorgungssituation einer Stadt, Gemeinde oder Region innerhalb von mehreren Jahren ändern – somit können wir Ihnen zu Ihrem Bewerbungszeitpunkt und während des Studiums noch nicht sagen, wo Sie später als Landärztin oder Landarzt eingesetzt werden könnten.
Weitere Informationen und aktuelle Gebiete, welche unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht sind, finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern unter dem Link Unterversorgung in Bayern und Prüfung auf Unterversorgung & drohende Unterversorgung (PDF).