Landarztquote und
Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst
FAQs:
Fristen und Termine
01.Februar 2025 - 28. Februar 2025: Bewerbungszeitraum
Das Online-Bewerberportal ist für die Antragstellung geöffnet.
28. Februar 2025: Ende der Bewerbungsfrist
Letzte Möglichkeit zur Abgabe der elektronischen und postalischen Bewerbung (gesetzliche Ausschlussfrist!).
April 2025: Einladung zum Auswahlgespräch
Auf der zweiten Stufe finden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche statt, zu denen doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen werden, wie Studienplätze im Rahmen der Vorabquote zu besetzen sind. Die Einladungen erfolgen nach Maßgabe der Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber nach der ersten Stufe des Auswahlverfahrens.
03. Mai und 10. Mai 2025: Auswahlgespräche
In den Auswahlgesprächen werden die relevanten Kernkompetenzen, die fachspezifische persönliche Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber bewertet. Sie bestehen aus Kurzinterviews und einem Einzelgespräch. Die Auswahlgespräche finden am LGL-Standort in Erlangen statt.
Ab Mitte Juni 2025: Benachrichtigung der erfolgreichen Bewerber
Im Juni werden die erfolgreichen Bewerber postalisch und per E-Mail benachrichtigt. Sie erhalten dann vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einen vorunterzeichneten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungsvertrag (Landarztquote, ÖGD-Quote) in zweifacher Ausfertigung, wovon Sie ein Exemplar innerhalb einer Woche nach Zugang unterschrieben beim Landesamt einreichen müssen. Sollte diese Frist versäumt werden oder sind Bewerberinnen oder Bewerber bis zum ersten Werktag des Monats Juli vom Vertrag zurückgetreten, geht der Studienplatz an den nächsten Bewerber.
Ab Mitte Juli 2025: Mitteilung der ausgewählten Bewerber an die SfH
Mitte Juli werden dann die Bewerber, welche den Vertrag fristgerecht und unterschrieben beim Landesamt eingereicht haben, der Stiftung für Hochschulzulassung benannt.
August 2025: Zulassungs- und Ablehnungsbescheide
Im August erhalten die zugelassenen Bewerber dann einen Zulassungsbescheid von der Stiftung für Hochschulzulassung an einer bayerischen Universität; zeitgleich werden vom LGL die Ablehnungsbescheide an alle nicht zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber versendet.