Junger Arzt schaut zufrieden aus dem Fentster auf ein Dorf.

Landarztquote und

Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst

FAQs
Der Verpflichtungsvertrag

Kann ich den Vertrag vor meiner Bewerbung einsehen?

Ja. Die Muster der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungsverträge finden Sie hier. (Landarztquote, ÖGD-Quote)
Sie müssen den jeweiligen Vertrag auch vor Einreichen Ihrer Bewerbung zur Kenntnis nehmen und die Kenntnisnahme bestätigen.

Welche Verpflichtungen gehe ich durch diesen Vertrag ein?

Sie verpflichten sich zum einen, unverzüglich nach dem Studium in Bayern eine bestimmte Weiterbildung (Landarztquote: Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin; ÖGD: Öffentliches Gesundheitswesen) zu absolvieren und zum anderen, unverzüglich im Anschluss hieran für mindestens zehn Jahre ausschließlich in bayerischen Bedarfsgebieten hausärztlich tätig zu sein bzw. zehn Jahre hauptberuflich im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern tätig zu sein.

Kann ich vom Vertrag zurücktreten?

Ja. Die Bewerberinnen und Bewerber können bis zum ersten Werktag des Monats Juli des jeweiligen Jahres vom Vertrag durch schriftliche Mitteilung an das LGL zurücktreten.

Was passiert, wenn ich den Vertrag nicht fristgerecht einreiche?

Die Zuteilung des Studienplatzes kann nicht erfolgen. Bei dieser Frist handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. Stellen Sie daher sicher, dass Sie nach den Auswahlgesprächen regelmäßigen Zugriff auf den Posteingang der von Ihnen bei der Bewerbung angegebenen Adresse haben.

Was passiert, wenn ich das Medizinstudium nicht erfolgreich abschließe?

Das Vertragsverhältnis endet, wenn Sie eine ärztliche Prüfung oder einen Abschnitt der ärztlichen Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Dies ist keine Pflichtverletzung, für welche eine Strafzahlung zu leisten ist.

Was passiert, wenn ich keine oder eine andere als vorgegebene Weiterbildung absolviere?

Nach Abschluss des Studiums muss eine ärztliche Weiterbildung unverzüglich absolviert werden, die zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung (Landarztquote: Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin) berechtigt. Wird diese Weiterbildung nicht unverzüglich aufgenommen, wird die Strafzahlung ausgelöst.

Was passiert, wenn ich nicht in einem Bedarfsgebiet hausärztlich oder gar nicht mehr hausärztlich tätig werde?

Dies ist erst nach einer zehnjährigen hausärztlichen Tätigkeit im Bedarfsgebiet möglich. Zuvor stellt dies eine vertragliche Pflichtverletzung dar und löst die Vertragsstrafe aus.

Muss ich mich im Bedarfsgebiet niederlassen?

Nein. Sie können dort auch angestellt hausärztlich tätig werden, sowohl in einem MVZ als auch in einer Praxis.

Kann ich das Bedarfsgebiet selbständig auswählen?

Das Bedarfsgebiet dürfen Sie sich selbst auswählen und müssen sich dort auch selbstständig um Ihre Niederlassung/Anstellung kümmern. Welche Gebiete in Bayern zur Beendigung von Studium und Facharztweiterbildung (insgesamt etwa 11 Jahre) Bedarfsgebiete, also unterversorgte oder von Unterversorgung bedrohte Gebiete, sein werden, ist aktuell nicht vorherzusagen.

Weitere Informationen und die aktuellen Gebiete finden Sie unter Unterversorgung in Bayern und Püfung auf Unterversorgung & drohende Unterversorgung (PDF)

Welche Auswirkungen hat eine Unterbrechung der hausärztlichen Tätigkeit wegen einer Schwangerschaft/Elternzeit auf die Vertragsfrist?

Bei Unterbrechungen der Tätigkeit im Bedarfsgebiet beispielsweise wegen Mutterschutz oder Einbringung von Elternzeit, verlängert sich die Dauer der Ausübung der hausärztlichen Versorgung entsprechend. Jede Änderung die Auswirkung auf die unterbrechungsfreie Erfüllung der Verpflichtung und deren Nachverfolgung hat, ist dem Landesamt unverzüglich mitzuteilen.

Was passiert im Falle einer Krankheit, die es mir nicht möglich macht, den Beruf weiter auszuüben und somit den Vertrag zu erfüllen?

Bei Nachweis einer dauerhaften Berufsunfähigkeit liegt eine besondere Härte vor, die von der vertraglichen Verpflichtung entbindet, da es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen unmöglich ist, dieser weiter nachzukommen.

Was passiert, wenn ich die Vertragsstrafe nicht zahlen kann?

Auf Antrag kann ganz oder teilweise auf die Zahlung verzichtet werden, wenn ansonsten eine besondere Härte für Sie eintreten würde. Dies kann der Fall bei besonderen sozialen, gesundheitlichen oder familiären Gründen. Diese müssen gewichtig, außergewöhnlich und nicht vorhersehbar gewesen und Ihrem Einfluss entzogen sein. Dies muss auf Antrag für jeden Fall gesondert geprüft werden.

Wann endet der Vertrag?

Der Vertrag endet, wenn Sie zehn Jahre hausärztlich im Bedarfsgebiet oder bei der ÖGD-Quote im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig waren oder wenn eine Prüfung nach der Approbationsordnung für die Ärzte endgültig nicht bestanden wurde oder das Medizinstudium endgültig aufgegeben wurde.