Landarztquote und
Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst
FAQs:
Das Bewerbungsverfahren
Eine mögliche Zulassung für einen Medizinstudienplatz nach dem Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG) setzt eine formelle und fristgerechte Antragstellung voraus.
Bewerbungsvoraussetzungen
Vor einer Bewerbung sollten Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und ggf. weitere einschlägige Leistungen oder Qualifikationen nachweisen können.
Wird meine Bewerbung automatisch auch für das bundesweite Vergabeverfahren für Medizinstudienplätze berücksichtigt?
Nein. Ihre Bewerbung wird nicht automatisch berücksichtigt. Wollen Sie neben der Bewerbung nach dem BayLArztG auch am bundesweiten Zulassungsverfahren für Medizinstudienplätze teilnehmen, müssen Sie sich zusätzlich auch bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben. Umgekehrt ersetzt eine Bewerbung im bundesweiten Zulassungsverfahren nicht die Bewerbung nach dem BayLArztG und schließt sie auch nicht aus.
Bitte beachten Sie: Die Auswahl im Rahmen des Landarztgesetzes geht dem bundesweiten Auswahlverfahren vor. Sobald Sie also nach dem BayLArztG für einen Studienplatz zugelassen werden, werden Sie von dem weiteren bundesweiten Vergabeverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung ausgeschlossen.
Welche Bewerbungsunterlagen sind verpflichtend, welche optional?
Vor einer Bewerbung sollten Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und ggf. weitere einschlägige Leistungen oder Qualifikationen nachweisen können. Zwingende Voraussetzung für eine Bewerbung ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung.
Die Kriterien Studieneignungstest, Gesundheitsberuf und freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeit sind optional und nicht zwingend für eine Bewerbung. Je mehr Kriterien erfüllt werden, desto mehr Punkte können Sie in der ersten Auswahlstufe erhalten.
Ich kann meine Nachweise nicht im Bewerberportal hochladen, was kann ich tun?
Alle Felder zum Hochladen von Dokumenten sind auf 2 MB Dokumentengröße beschränkt. Es kann auch jeweils nur ein (ggf. mehrseitiges) Dokument hochgeladen werden. Fügen Sie bitte mehrseitige Dokumente (z.B. das Abiturzeugnis) zu einem pdf zusammen und skalieren Sie die Auflösung evtl. herunter. (z.B. 150 dpi monochrom). Hierfür gibt es frei verfügbare Software online.
Wie kann ich den aktuellen Stand meiner Bewerbung erfahren?
Wenn Ihre Bewerbung dem LGL fristgerecht eingegangen ist, erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Sobald Sie zu den Auswahlgesprächen zugelassen sind, erhalten Sie eine Einladung per E-Mail.
Bitte sehen Sie davon ab, sich telefonisch oder per E-Mail nach dem Sachstand Ihrer Bewerbung zu erkundigen. Bevor nicht die Prüfung sämtlicher Bewerbungen abgeschlossen ist, liegen uns keine Informationen zur Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber vor.
Meine persönlichen Daten haben sich geändert (E-Mail-Adresse, Wohnanschrift, Name). Wie kann ich dies mitteilen?
Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie dem LGL Ihre neuen Daten unter Nennung Ihrer Bewerbernummer mitteilen.
Bei Namensänderungen senden Sie uns die Mitteilung bitte zusammen mit einer Kopie eines amtlichen Nachweises über die Namensänderung zu, bei Adressänderungen reicht eine einfache E-Mail mit der neuen Adresse.
Kann ich mich erneut bewerben, falls ich keinen Studienplatz bekomme?
Ja. Haben Sie in der Zwischenzeit etwa (weitere) einschlägige berufliche Tätigkeitszeiten oder Zeiten einer anrechenbaren ehrenamtlichen Tätigkeit abgeleistet oder an einem TMS teilgenommen, können Sie damit die Chance auf eine Zulassung bei einer erneuten Bewerbung erhöhen.
Ich habe mich bereits im Vorjahr beworben. Muss ich alle Unterlagen nochmal einsenden?
Ja. Bei einer wiederholten Bewerbung müssen Sie einen vollständig neuen Antrag stellen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der aktuelle Stand Ihrer Qualifikationen berücksichtigt wird.