Landarztquote und
Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst
Zulassung über Zweistufiges Auswahlverfahren
Im BayLArztG wird das Auswahlverfahren für die Bewerberinnen und Bewerber im Zuge der Landarztquote und der Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst geregelt.
Hierzu sind in einem ersten Schritt als Auswahlkriterien das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests (z.B. Test für Medizinische Studiengänge = TMS), Vorliegen einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf, Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf sowie Art und Dauer einer geeigneten ehrenamtlichen Tätigkeit vorgesehen. Die Kriterien Studieneignungstest, Gesundheitsberuf und Ehrenamt sind optional und nicht zwingend für eine Bewerbung. Je mehr Kriterien erfüllt werden, desto mehr Punkte kann der Bewerber in der ersten Auswahlstufe erhalten. Der Nachweis dieser Kriterien muss zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen und kann nicht nachgereicht werden. Der Studieneignungstest wird nicht durch das LGL abgenommen, sondern muss vor der Bewerbung durch den Bewerber auf eigene Initiative absolviert werden.
In einem zweiten Schritt finden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche statt.
Hier werden die relevanten Kernkompetenzen, die fachspezifische persönliche Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber bewertet. Sie bestehen aus Kurzinterviews und einem Einzelgespräch. Genaueres wird durch eine Durchführungsverordnung zum BayLArztG sowie der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des BayLArztG geregelt.