Landarztquote und
Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst
FAQs
Im Studium
Besteht die Möglichkeit im Rahmen der Landarzt- oder der ÖGD-Quote in ein höheres Fachsemester an eine bayerische Universität zu wechseln?
Ein Studienbeginn oder -wechsel in ein höheres Fachsemester an eine bayerische Universität ist leider nicht von der Vergabe der Quotenplätze gedeckt. Der Freistaat Bayern darf 8 Prozent bzw. 1,8 Prozent aller Medizinstudienplätze für Studienanfänger/Erstsemester vorhalten, die sich verpflichten mindestens zehn Jahre lang als Hausärztin oder Hausarzt in einer Region zu arbeiten, die medizinisch unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht ist bzw. als Arzt im öffentlichen Gesundheitsdienst zu arbeiten.
In höheren Semestern gibt es keine speziellen Quoten zur Platzvergabe. Eine Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen und die Einstufung in ein höheres Fachsemester durch die Universitäten ist aber möglich. Die Entscheidung darüber obliegt allerdings allein den Universitäten nach deren Kapazitäten.
Kann ich Teile des Studiums im Ausland absolvieren?
Studienleistungen können auch im Ausland erbracht werden, z. B. im Rahmen eines Erasmus-Semesters. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie an Ihrer Hochschule.
Gibt es eigene Studiengänge nach dem Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz?
Nein. Die nach dem Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz zugelassenen Studentinnen und Studenten nehmen gemeinsam mit allen anderen Medizinstudierenden am regulären Medizinstudium teil.
Welche allgemeinen Fördermöglichkeiten gibt es für Medizinstudierende?
Die Informationsplattform zu Fördermöglichkeiten für Medizinstudierende und Ärztinnen und Ärzte ist abrufbar unter diesem Link.