Landarztquote und
Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst
Hinweis:
Die Option der Wahl der Facharztrichtung zum Kinder- und Jugendarzt, nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums, gilt erst für Studierende der Landarztquote, welche ab dem Wintersemester 2025/2026 ihr Studium aufnehmen werden.
Eine rückwirkende Erweiterung der Facharztweiterbildungsmöglichkeiten für bestehende Studierende über die Landarztquote (d.h. Aufnahme des Studiums vor dem Wintersemester 2025/2026) ist durch die erfolgte Gesetzesänderung zum 01.01.2025 nicht vorgesehen.
Es bleibt für bestehende Landarztquoten-Studierende gemäß des abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungsvertrages bei der Wahl zur Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt für Innere Medizin.