Junger Arzt schaut zufrieden aus dem Fentster auf ein Dorf.

Landarztquote und

Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst

Vorbereitung erforderlicher Nachweise für das Bewerbungsverfahren

Für Ihre Bewerbung um die Zulassung zu einem Studienplatz der Humanmedizin über die Landarztquote oder die Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst müssen gewisse Nachweise erbracht werden. Legen Sie sich bereits im Vorfeld alle notwendigen Unterlagen zurecht. Diese müssen im elektronischen Bewerbungsverfahren vollständig hochgeladen werden.

Ein Abschluss des Bewerbungsverfahrens ist nur möglich, wenn alle erforderlichen Nachweise bei Antragsstellung hochgeladen werden.

  • Elektronische Bewerbung über das Bewerberportal erstellen und absenden

    Hinweis: Bei der Bewerbung müssen Sie Ihre Benutzer-ID der Stiftung für Hochschulzulassung angeben, damit Ihre Bewerbung im Falle des Erfolges für den Erlass des Zulassungsbescheides durch die Stiftung für Hochschulzulassung an diese weitergeleitet werden kann. Um diese Benutzer-ID zu erhalten, registrieren Sie sich bitte vorab unter https://www.hochschulstart.de, dem Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung. Die Registrierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) ist zwingend vor der Bewerbung für die Landarztquote oder die Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst durchzuführen, um die Bewerber-ID zu erhalten.

Nachweise sind erforderlich bei folgenden Angaben:

  • Hochschulzugangsberechtigung

    Dem Antrag ist folgendes beizufügen:
    • Allgemeine Hochschulreife oder
    • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder
      • Nachweise gem. § 29 QualV:
        • Berufliche Fort- oder Weiterbildungsprüfung und
        • Nachweis über das Beratungsgespräch oder
      • Nachweise gem. § 30 QualV:
        • Berufsabschlusszeugniss und
        • Nachweis der Berufstätigkeit und
        • Nachweis über das Beratungsgespräch und
        • Nachweis der Hochschulzugangsprüfung oder
      • Nachweise bei einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung:
        • Nachweis der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung und
        • amtlich beglaubigte Übersetzung des Nachweises der Hochschulzugangsberechtigung und
        • Anerkennung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnisanerkennungsbescheid oder Zeugnis über die Feststellungsprüfung mit Schwerpunktkurs M)
    • Bitte beachten Sie: Bei Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist jeweils eine amtlich beglaubigte Übersetzung vorzulegen.

    • Fachspezifischer Studieneignungstest

      Dem Antrag ist – soweit vorhanden – beizufügen:
      • Ergebnis eines strukturierten fachspezifischen Studieneignungstests
    • Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf

      Dem Antrag ist – soweit vorhanden – beizufügen:
      • Ausbildungszeugnis oder
      • Ausländisches Ausbildungszeugnis mitsamt amtlich beglaubigter Übersetzung des Ausbildungszeugnisses sowie eine Gleichwertigkeitsanerkennung
      • Zeiten der Berufstätigkeit
        Hinweis: Der Nachweis ist bei Berufen mit dreijährigen Berufsausbildungen nicht zu führen. Bei zwei- bzw. zweieinhalbjähriger Berufsausbildung können in diesem Beruf Zeiten bis zu 12 Monate anerkannt und in der ersten Auswahlstufe bei der Punktevergabe berücksichtigt werden.
    • Freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeit

      Dem Antrag ist – soweit vorhanden – beizufügen:
    • Nachweis über Namensänderung

      Im Falle einer Namensänderung, so dass der Name auf Zeugnissen, Urkunden o.ä. anders als der Bewerbername lautet, muss ein Nachweis über die Namensänderung vorgelegt werden.

    Erhalt der Eingangsbestätigung

    Über die in Ihrem Antrag hinterlegte E-Mail-Adresse wird jegliche Korrespondenz im Rahmen des Auswahlverfahrens stattfinden. Ein regelmäßiger Abruf muss daher sichergestellt sein und liegt in Ihrer Verantwortung. Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Wir bitten Sie, von telefonischen Nachfragen, ob Ihre Bewerbung eingegangen ist, abzusehen.